Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte
Stand 26.10.2026 · Fassung 1.2
Reparatur oder Ersatz
Ist eine Ware mangelhaft, können Sie als Verbraucherin oder Verbraucher Nacherfüllung verlangen und dabei wählen, ob der Mangel beseitigt wird (Reparatur) oder ob Sie eine mangelfreie Ware erhalten (Ersatz) (§ 439 Abs. 1 BGB).
Wird die Nacherfüllung durch eine Reparatur (Nachbesserung) geleistet, verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist von Ansprüchen wegen eines Mangels einmalig um zwölf Monate (§ 475e Abs. 5 BGB). Das gilt für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden.
Mitteilung der Europäischen Union
In der Europäischen Union gilt beim Kauf von Waren eine gesetzliche Gewährleistung. Die Europäische Union gibt dafür eine einheitliche Mitteilung vor. Sie steht hier unverändert – zuerst als Abbildung, darunter Wort für Wort als Text.

Abschrift der amtlichen Mitteilung
Der folgende Text ist eine wörtliche Abschrift der amtlichen Mitteilung. Er ist nicht gekürzt und nicht umformuliert. Die Zwischenüberschriften „Wann Sie Ihre Rechte geltend machen können“, „Was Verkäufer anbieten müssen“ und „Was in anderen Ländern gilt“ sind von uns und stehen nicht in der Mitteilung.
GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Wann Sie Ihre Rechte geltend machen können
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren
- nicht der Beschreibung entsprechen,
- nicht bestimmungsgemäß funktionieren.
Was Verkäufer anbieten müssen
Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:
- kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
- in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.
Was in anderen Ländern gilt
In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer.
europa.eu/youreurope/garantien
Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?
- Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
- Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.
Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.
Was das für Sie bedeutet
Ab hier schreiben wir in eigenen Worten.
Die Mitteilung fasst Ihre gesetzlichen Rechte zusammen – diese Rechte haben Sie, ohne dass wir Ihnen etwas zusagen müssen.
Von der gesetzlichen Gewährleistung zu unterscheiden ist eine Garantie. Eine Garantie ist freiwillig und kommt zur gesetzlichen Gewährleistung hinzu.
Einen Mangel melden
Ist an einem GASLOCK-Artikel etwas nicht in Ordnung, wenden Sie sich an Ihren Verkäufer. Haben Sie direkt bei uns gekauft, erreichen Sie uns so:
- info@gaslock.de
- Telefon
- +49 2371 437130-0
- Post
- Gaslock GmbH, Hombrucher Weg 19, 58638 Iserlohn
Haben Sie bei einem Online-Marktplatz gekauft und ist die Gaslock GmbH dort Ihr Verkäufer, erreichen Sie uns ebenso.
Hilfreich sind: die Artikelnummer (zum Beispiel GL-2301), wann und wo Sie gekauft haben, was nicht stimmt, Fotos und wie wir Sie erreichen.
Geht es um die Sicherheit des Produkts und nicht um einen Mangel, nutzen Sie bitte Produktsicherheit und Herstellerangaben.